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Auflassungsvormerkung

Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Käufers auf die Eigentumsübertragung einer Immobilie sichert. Sie wird nach der Beurkundung des Kaufvertrags durch den Notar veranlasst und schützt den Käufer bis zur endgültigen Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch.

Die Auflassungsvormerkung gehört zu den wichtigsten Sicherungsinstrumenten beim Immobilienkauf.

Welche Bedeutung hat die Auflassungsvormerkung?

Zwischen der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags und der Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch vergehen häufig mehrere Wochen oder sogar Monate. In dieser Zeit ist der Verkäufer rechtlich noch Eigentümer der Immobilie.

Die Auflassungsvormerkung verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie in dieser Zwischenzeit an eine andere Person verkauft oder das Grundstück zusätzlich belastet. Der Anspruch des Käufers auf die Eigentumsübertragung bleibt dadurch geschützt.

Für Käufer bedeutet dies ein hohes Maß an Rechtssicherheit.

Wann wird die Auflassungsvormerkung eingetragen?

Nach der Beurkundung des Kaufvertrags beantragt der Notar die Eintragung der Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt. Erst wenn diese eingetragen ist und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind – beispielsweise die Löschung nicht übernommener Grundschulden oder erforderliche behördliche Genehmigungen –, fordert der Notar den Käufer zur Kaufpreiszahlung auf.

Nach vollständiger Kaufpreiszahlung und Vorliegen aller notwendigen Unterlagen erfolgt schließlich die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Mit dieser Eintragung wird der Käufer rechtlicher Eigentümer der Immobilie. Die Auflassungsvormerkung wird anschließend wieder gelöscht, da ihr Zweck erfüllt ist.

Warum ist die Auflassungsvormerkung wichtig?

Die Auflassungsvormerkung schützt Käufer vor rechtlichen Nachteilen während der Abwicklung eines Immobilienkaufs. Ohne sie bestünde das Risiko, dass der Verkäufer die Immobilie ein weiteres Mal verkauft oder sie nachträglich mit Grundpfandrechten oder anderen Belastungen versieht.

Auch Banken achten bei der Finanzierung einer Immobilie darauf, dass die Auflassungsvormerkung ordnungsgemäß eingetragen wurde.

Praxisbeispiel

Eine Familie kauft ein Einfamilienhaus. Nach der notariellen Beurkundung beantragt der Notar die Eintragung der Auflassungsvormerkung. Einige Wochen später gerät der Verkäufer in finanzielle Schwierigkeiten. Dank der bereits eingetragenen Auflassungsvormerkung bleibt der Anspruch der Käufer auf die Eigentumsübertragung geschützt. Nach der Kaufpreiszahlung werden sie wie vereinbart als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

Fazit

Die Auflassungsvormerkung ist ein wichtiger Bestandteil jedes Immobilienkaufs. Sie sichert den Anspruch des Käufers auf die Eigentumsübertragung und schützt ihn in der Zeit zwischen dem notariellen Kaufvertrag und der endgültigen Eintragung im Grundbuch. Damit schafft sie Rechtssicherheit für alle Beteiligten und gehört zu den wichtigsten Schutzmechanismen im deutschen Immobilienrecht.