Grunderwerbsteuer
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt. Sie wird vom Bundesland erhoben und gehört zu den Kaufnebenkosten.
In der Regel muss der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlen. Ohne ihre Begleichung ist eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch grundsätzlich nicht möglich.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und dem Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes.
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit 3,5 % des Kaufpreises. In anderen Bundesländern gelten teilweise höhere Steuersätze.
Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?
Nach der Beurkundung des Kaufvertrags erhält der Käufer einen Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt. Die Steuer ist innerhalb der dort angegebenen Frist zu bezahlen.
Erst nachdem das Finanzamt den Zahlungseingang bestätigt hat, stellt es die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese benötigt das Grundbuchamt, um den Käufer als neuen Eigentümer einzutragen.
Welche Bedeutung hat die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist ein fester Bestandteil der Kaufnebenkosten und sollte bereits bei der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden. Da sie zusätzlich zum Kaufpreis anfällt, muss sie häufig aus Eigenkapital bezahlt werden.
Wer die Grunderwerbsteuer bei der Finanzierung nicht einplant, benötigt unter Umständen ein höheres Darlehen oder zusätzliches Eigenkapital.
Gibt es Ausnahmen?
In bestimmten Fällen fällt keine Grunderwerbsteuer an oder sie kann entfallen. Das gilt beispielsweise bei:
- Schenkungen,
- Erbschaften,
- bestimmten Grundstücksübertragungen zwischen nahen Angehörigen.
Ob eine Ausnahme vorliegt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Praxisbeispiel
Eine Familie kauft ein Einfamilienhaus in Bayern für 500.000 €. Bei einem Steuersatz von 3,5 % beträgt die Grunderwerbsteuer 17.500 €. Erst nachdem dieser Betrag an das Finanzamt gezahlt wurde, kann die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen.
Fazit
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt. Sie gehört zu den Kaufnebenkosten und wird in der Regel vom Käufer bezahlt. Erst nach ihrer Zahlung kann das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen, die für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erforderlich ist.






