Maklerprovision (Courtage)
Was ist die Maklerprovision (Courtage)?
Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist die Vergütung eines Immobilienmaklers für die erfolgreiche Vermittlung oder den Nachweis einer Immobilie.
Sie wird in der Regel erst fällig, wenn durch die Tätigkeit des Maklers ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. Kommt kein Kaufvertrag zustande, fällt grundsätzlich auch keine Maklerprovision an.
Wer bezahlt die Maklerprovision?
Wer die Maklerprovision bezahlt, hängt von der Art der Immobilie und der getroffenen Vereinbarung ab.
Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 in der Regel zu gleichen Teilen.
Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien oder Grundstücken können andere Vereinbarungen getroffen werden.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich nicht einheitlich geregelt und kann frei vereinbart werden.
Je nach Bundesland und Vereinbarung liegen die Provisionssätze häufig zwischen etwa 3 % und 7 % des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Welche Provision im Einzelfall anfällt, ergibt sich aus dem Maklervertrag oder dem Kaufvertrag.
Welche Bedeutung hat die Maklerprovision?
Die Maklerprovision vergütet die Leistungen des Immobilienmaklers während des gesamten Verkaufsprozesses. Dazu gehören beispielsweise:
- die Wertermittlung der Immobilie,
- die Erstellung des Exposés,
- die Vermarktung,
- die Organisation und Durchführung von Besichtigungen,
- die Prüfung der Kaufinteressenten,
- die Begleitung bis zum Notartermin.
Sie gehört zu den Kaufnebenkosten und sollte bei der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden.
Unterschied zwischen Maklerprovision und Notarkosten
Diese Begriffe werden häufig verwechselt, unterscheiden sich jedoch deutlich:
**Maklerprovision (Courtage): **Vergütung für die Vermittlungsleistung des Immobilienmaklers.
**Notarkosten: **Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags und weitere gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeiten des Notars.
Beide Kosten entstehen zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis der Immobilie.
Praxisbeispiel
Ein Käufer erwirbt eine Eigentumswohnung über einen Immobilienmakler. Käufer und Verkäufer haben vereinbart, die Maklerprovision jeweils zur Hälfte zu tragen. Nachdem der Kaufvertrag beim Notar beurkundet wurde, stellt der Makler seine Rechnung. Mit der Zahlung der vereinbarten Provision ist die Maklerleistung vergütet.
Fazit
Die Maklerprovision oder Courtage ist die Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie. Sie wird in der Regel erst nach Abschluss eines wirksamen Kaufvertrags fällig. Wer die Provision bezahlt und in welcher Höhe, richtet sich nach der gesetzlichen Regelung und der jeweiligen Vereinbarung zwischen den Beteiligten.






