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Nießbrauch

Was ist ein Nießbrauch?

Der Nießbrauch ist ein umfassendes Nutzungsrecht an einer Immobilie. Er berechtigt eine Person, eine Immobilie zu bewohnen oder zu vermieten und die Erträge daraus zu erhalten, obwohl sie nicht Eigentümer der Immobilie ist.

Der Nießbrauch wird in der Regel im Grundbuch eingetragen und bleibt auch dann bestehen, wenn die Immobilie verkauft wird.

Wann wird ein Nießbrauch vereinbart?

Ein Nießbrauch wird häufig innerhalb der Familie vereinbart, beispielsweise wenn Eltern ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten auf ihre Kinder übertragen.

Die Eltern können sich dabei den Nießbrauch vorbehalten und die Immobilie weiterhin selbst nutzen oder vermieten. Das Eigentum geht zwar auf die Kinder über, das Nutzungsrecht bleibt jedoch beim Nießbrauchberechtigten.

Welche Bedeutung hat der Nießbrauch?

Der Nießbrauch ermöglicht es, Eigentum und Nutzung einer Immobilie voneinander zu trennen.

Für den Nießbrauchberechtigten bedeutet das, dass er die Immobilie weiterhin nutzen oder Mieteinnahmen erzielen kann. Der Eigentümer kann die Immobilie während des bestehenden Nießbrauchs in der Regel nicht selbst nutzen.

Ein eingetragener Nießbrauch kann außerdem den Wert einer Immobilie mindern, da der Käufer die Immobilie nicht frei nutzen kann.

Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht

Diese Begriffe werden häufig verwechselt, unterscheiden sich jedoch deutlich:

**Nießbrauch: **Der Berechtigte darf die Immobilie selbst nutzen, vermieten und die Mieteinnahmen behalten.

**Wohnrecht: **Der Berechtigte darf die Immobilie oder einen Teil davon lediglich selbst bewohnen. Eine Vermietung oder die Erzielung von Mieteinnahmen ist in der Regel nicht möglich.

Der Nießbrauch ist damit umfassender als ein Wohnrecht.

Praxisbeispiel

Ein Ehepaar überträgt sein Einfamilienhaus auf die Tochter. Gleichzeitig wird im Grundbuch ein lebenslanger Nießbrauch eingetragen. Die Eltern wohnen weiterhin im Haus und könnten es bei Bedarf auch vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Die Tochter ist zwar Eigentümerin, kann die Immobilie aber erst nach dem Ende des Nießbrauchs frei nutzen.

Fazit

Der Nießbrauch ist ein umfassendes Nutzungsrecht an einer Immobilie. Er erlaubt es dem Berechtigten, die Immobilie selbst zu nutzen oder zu vermieten, obwohl er nicht Eigentümer ist. Da der Nießbrauch im Grundbuch eingetragen wird und den Wert einer Immobilie beeinflussen kann, spielt er insbesondere bei Schenkungen und Erbschaften eine wichtige Rolle.