Notaranderkonto
Was ist ein Notaranderkonto?
Ein Notaranderkonto ist ein besonderes Treuhandkonto, das von einem Notar geführt wird. Es dient dazu, den Kaufpreis einer Immobilie vorübergehend sicher zu verwahren, bis alle Voraussetzungen für die Auszahlung an den Verkäufer erfüllt sind.
Heute wird ein Notaranderkonto nur noch in Ausnahmefällen genutzt. In den meisten Immobilienkäufen zahlt der Käufer den Kaufpreis direkt an den Verkäufer.
Wann wird ein Notaranderkonto verwendet?
Ein Notaranderkonto kommt beispielsweise infrage, wenn eine direkte Kaufpreiszahlung mit besonderen Risiken verbunden wäre oder die Abwicklung des Kaufvertrags zusätzliche Sicherheit erfordert.
Das kann unter anderem der Fall sein:
- wenn mehrere Beteiligte Anspruch auf den Kaufpreis haben,
- wenn bestehende Belastungen im Grundbuch zunächst abgelöst werden müssen,
- bei besonders komplexen Kaufverträgen oder ungeklärten Eigentumsverhältnissen.
Ob ein Notaranderkonto erforderlich ist, entscheidet der Notar nach den gesetzlichen Vorgaben.
Welche Bedeutung hat das Notaranderkonto?
Das Notaranderkonto sorgt dafür, dass der Kaufpreis sicher verwahrt wird. Der Notar zahlt das Geld erst aus, wenn alle vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind.
Dadurch werden sowohl Käufer als auch Verkäufer geschützt. Der Käufer muss den Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer zahlen, bevor die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Gleichzeitig erhält der Verkäufer die Sicherheit, dass der Kaufpreis bereits hinterlegt wurde.
Unterschied zwischen Notaranderkonto und direkter Kaufpreiszahlung
Diese Begriffe werden häufig verwechselt, unterscheiden sich jedoch deutlich:
Notaranderkonto: Der Kaufpreis wird zunächst auf ein Treuhandkonto des Notars überwiesen. Der Notar zahlt das Geld erst aus, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Direkte Kaufpreiszahlung: Der Käufer überweist den Kaufpreis unmittelbar an den Verkäufer, nachdem der Notar die sogenannte Fälligkeitsmitteilung versendet hat. Dieses Verfahren ist heute der Regelfall.
Praxisbeispiel
Beim Verkauf einer Immobilie bestehen noch mehrere eingetragene Grundschulden, die aus dem Kaufpreis abgelöst werden müssen. Um eine sichere Abwicklung für alle Beteiligten zu gewährleisten, wird der Kaufpreis zunächst auf ein Notaranderkonto überwiesen. Der Notar begleicht daraus die offenen Forderungen und zahlt den verbleibenden Betrag anschließend an den Verkäufer aus.
Fazit
Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto des Notars, auf dem der Kaufpreis einer Immobilie vorübergehend verwahrt wird. Es wird heute nur noch in besonderen Ausnahmefällen eingesetzt, wenn eine sichere Abwicklung des Kaufvertrags dies erfordert. Im Regelfall erfolgt die Kaufpreiszahlung heute direkt vom Käufer an den Verkäufer.






