Gemeinschaftseigentum
Was ist Gemeinschaftseigentum?
Gemeinschaftseigentum sind alle Teile eines Mehrfamilienhauses oder einer Wohnanlage, die allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehören. Kein einzelner Eigentümer darf darüber allein verfügen oder Veränderungen ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft vornehmen.
Welche Gebäudeteile zum Gemeinschaftseigentum gehören, ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie in der Teilungserklärung geregelt.
Was gehört zum Gemeinschaftseigentum?
Zum Gemeinschaftseigentum gehören in der Regel:
- das Grundstück,
- Dach und Fassade,
- tragende Wände,
- Treppenhaus und Eingangsbereich,
- Aufzug,
- Heizungsanlage,
- gemeinschaftliche Leitungen für Strom, Wasser und Heizung,
- Außenanlagen und Gemeinschaftsflächen.
Auch wenn sich bestimmte Bauteile innerhalb einer Wohnung befinden, können sie zum Gemeinschaftseigentum gehören. Dies betrifft beispielsweise tragende Wände oder Leitungen, die der Versorgung des gesamten Gebäudes dienen.
Welche Bedeutung hat das Gemeinschaftseigentum?
Alle Wohnungseigentümer sind gemeinsam für die Instandhaltung, Reparatur und Modernisierung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich. Die entstehenden Kosten werden in der Regel entsprechend den Miteigentumsanteilen auf die Eigentümer verteilt, sofern keine andere Regelung besteht.
Über größere Maßnahmen entscheidet die Eigentümergemeinschaft in einer Eigentümerversammlung.
Unterschied zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
Diese Begriffe werden häufig verwechselt, unterscheiden sich jedoch deutlich:
**Gemeinschaftseigentum: **Alle Gebäudeteile und Flächen, die allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehören und von der Eigentümergemeinschaft verwaltet werden.
**Sondereigentum: **Die Räume einer einzelnen Wohnung sowie bestimmte Bestandteile, über die der jeweilige Wohnungseigentümer grundsätzlich selbst verfügen kann.
Nicht immer ist die Abgrenzung eindeutig. Deshalb lohnt sich ein Blick in die Teilungserklärung.
Praxisbeispiel
In einer Eigentumswohnanlage muss das Dach erneuert werden. Da das Dach zum Gemeinschaftseigentum gehört, entscheidet die Eigentümergemeinschaft über die Sanierung. Die Kosten werden anschließend entsprechend der geltenden Regelung auf die Wohnungseigentümer verteilt.
Fazit
Gemeinschaftseigentum umfasst alle Gebäudeteile und Flächen, die allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehören. Für Instandhaltung, Reparaturen und Modernisierungen ist die Eigentümergemeinschaft verantwortlich. Welche Bereiche zum Gemeinschafts- oder Sondereigentum gehören, ergibt sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz und der jeweiligen Teilungserklärung.






