Sondereigentum
Was ist Sondereigentum?
Sondereigentum sind die Teile einer Eigentumswohnung, die einem einzelnen Wohnungseigentümer allein gehören. Über sein Sondereigentum kann der Eigentümer grundsätzlich frei verfügen, es verkaufen, vermieten oder – im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften – verändern.
Welche Bereiche zum Sondereigentum gehören, ergibt sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und der jeweiligen Teilungserklärung.
Was gehört zum Sondereigentum?
Zum Sondereigentum gehören in der Regel:
- die Wohnräume der eigenen Wohnung,
- nicht tragende Innenwände,
- Bodenbeläge,
- Tapeten und Innenputz,
- Innentüren,
- sanitäre Einrichtungen wie Waschbecken, Toilette oder Badewanne,
die Einbauküche, sofern sie dem Eigentümer gehört.
Bestimmte Bauteile gehören auch dann nicht zum Sondereigentum, wenn sie sich innerhalb der Wohnung befinden. Dazu zählen beispielsweise tragende Wände oder gemeinschaftliche Versorgungsleitungen.
Welche Bedeutung hat das Sondereigentum?
Der Eigentümer ist für die Instandhaltung und Renovierung seines Sondereigentums selbst verantwortlich. Die hierfür entstehenden Kosten trägt er grundsätzlich allein.
Veränderungen am Gemeinschaftseigentum oder Maßnahmen, die andere Eigentümer betreffen, dürfen dagegen nicht ohne die erforderlichen Zustimmungen vorgenommen werden.
Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
Diese Begriffe werden häufig verwechselt, unterscheiden sich jedoch deutlich:
Sondereigentum: Die Bereiche einer Wohnung, die einem einzelnen Eigentümer allein gehören und für deren Instandhaltung er grundsätzlich selbst verantwortlich ist.
Gemeinschaftseigentum: Alle Gebäudeteile und Flächen, die allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehören und von der Eigentümergemeinschaft verwaltet werden.
Nicht immer ist die Abgrenzung eindeutig. Deshalb lohnt sich ein Blick in die Teilungserklärung.
Praxisbeispiel
Ein Wohnungseigentümer möchte den Bodenbelag in seiner Wohnung erneuern und das Badezimmer modernisieren. Da diese Bereiche zum Sondereigentum gehören, kann er die Arbeiten grundsätzlich selbst beauftragen. Muss dagegen das Dach des Hauses saniert werden, handelt es sich um Gemeinschaftseigentum. Darüber entscheidet die Eigentümergemeinschaft.
Fazit
Sondereigentum umfasst die Teile einer Eigentumswohnung, die einem einzelnen Eigentümer allein gehören. Für deren Instandhaltung und Modernisierung ist der Eigentümer grundsätzlich selbst verantwortlich. Welche Bereiche zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum gehören, ergibt sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz und der jeweiligen Teilungserklärung.






