Zurück zum Lexikon

Wohnfläche

Was ist die Wohnfläche?

Die Wohnfläche umfasst alle Räume einer Immobilie, die zum Wohnen genutzt werden. Sie ist eine der wichtigsten Angaben beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie.

Wie die Wohnfläche berechnet wird, richtet sich in der Regel nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Dabei werden nicht alle Flächen vollständig angerechnet.

Welche Räume gehören zur Wohnfläche?

Zur Wohnfläche gehören in der Regel:

  • Wohn- und Schlafzimmer,
  • Küche,
  • Badezimmer,
  • Flure,
  • Abstellräume innerhalb der Wohnung,
  • beheizte Wintergärten.

Balkone, Loggien und Terrassen werden meist nur anteilig angerechnet. Keller, Heizungsräume, Garagen und nicht ausgebaute Dachböden zählen in der Regel nicht zur Wohnfläche.

Wie wird die Wohnfläche berechnet?

Die Berechnung erfolgt nach den Vorgaben der Wohnflächenverordnung.

Dabei gilt unter anderem:

  • Räume mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern werden in der Regel vollständig angerechnet.
  • Flächen mit einer Höhe zwischen 1 und 2 Metern werden meist zur Hälfte angerechnet.
  • Flächen unter 1 Meter Raumhöhe bleiben in der Regel unberücksichtigt.
  • Balkone, Loggien und Terrassen werden je nach Ausführung und Nutzbarkeit meist mit 25 %, in besonderen Fällen bis zu 50 % angerechnet.

Welche Bedeutung hat die Wohnfläche?

Die Wohnfläche ist ein wichtiger Maßstab für den Wert und den Preis einer Immobilie. Sie dient unter anderem als Grundlage für:

  • den Kaufpreis,
  • die Miethöhe,
  • die Immobilienbewertung,
  • die Finanzierung.

Da bereits geringe Abweichungen Auswirkungen auf den Wert einer Immobilie haben können, sollte die Wohnfläche möglichst korrekt ermittelt werden.

Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche

Diese Begriffe werden häufig verwechselt, unterscheiden sich jedoch deutlich:

Wohnfläche: Alle Flächen, die zum Wohnen bestimmt sind und nach den geltenden Vorschriften als Wohnfläche angerechnet werden.

Nutzfläche: Flächen, die genutzt werden können, aber in der Regel nicht zum Wohnen bestimmt sind, beispielsweise Keller, Garagen oder Technikräume.

Die Wohnfläche ist daher nicht mit der gesamten nutzbaren Fläche einer Immobilie gleichzusetzen.

Praxisbeispiel

Eine Eigentumswohnung verfügt über 95 m² Wohnfläche sowie einen 18 m² großen Keller und einen Balkon. Der Keller zählt in der Regel nicht zur Wohnfläche. Der Balkon wird – je nach Ausführung – meist nur anteilig berücksichtigt. Für den Kaufpreis und viele Bewertungen ist in erster Linie die Wohnfläche maßgeblich.

Fazit

Die Wohnfläche umfasst alle zum Wohnen bestimmten Räume einer Immobilie und wird in der Regel nach der Wohnflächenverordnung berechnet. Sie ist eine wichtige Grundlage für Kaufpreis, Miete und Immobilienbewertung. Von der Wohnfläche zu unterscheiden ist die Nutzfläche, die zusätzliche, aber meist nicht zum Wohnen bestimmte Bereiche umfasst.