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Wirtschaftlicher Übergang

Was bedeutet der wirtschaftliche Übergang?

Der wirtschaftliche Übergang bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem der Käufer die wirtschaftlichen Rechte und Pflichten einer Immobilie übernimmt. Ab diesem Tag stehen ihm beispielsweise die Mieteinnahmen zu, gleichzeitig trägt er aber auch die laufenden Kosten und öffentlichen Abgaben.

Der wirtschaftliche Übergang wird im notariellen Kaufvertrag festgelegt und erfolgt in der Regel gleichzeitig mit dem Nutzen- und Lastenübergang. Er ist vom Eigentumsübergang zu unterscheiden, der erst mit der Eintragung des Käufers im Grundbuch erfolgt.

Wann findet der wirtschaftliche Übergang statt?

In den meisten Immobilienkaufverträgen erfolgt der wirtschaftliche Übergang nach vollständiger Kaufpreiszahlung. Sobald der Kaufpreis bezahlt wurde und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind, gehen die wirtschaftlichen Rechte und Pflichten auf den Käufer über.

Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Käufer unter anderem:

  • laufende Betriebs- und Bewirtschaftungskosten,
  • öffentliche Abgaben, beispielsweise die Grundsteuer,
  • Versicherungen, soweit vertraglich vereinbart,
  • bei vermieteten Immobilien die Mieteinnahmen.

Welche Bedeutung hat der wirtschaftliche Übergang?

Mit dem wirtschaftlichen Übergang trägt der Käufer die finanziellen Folgen, die mit der Immobilie verbunden sind. Er erhält die Erträge aus der Immobilie, übernimmt aber gleichzeitig auch die laufenden Kosten.

Für den Verkäufer endet zu diesem Zeitpunkt in der Regel die wirtschaftliche Verantwortung für die Immobilie.

Unterschied zwischen wirtschaftlichem Übergang, Besitzübergang und Eigentumsübergang

Diese Begriffe werden häufig verwechselt, haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen:

Wirtschaftlicher Übergang: Der Käufer übernimmt die wirtschaftlichen Rechte und Pflichten der Immobilie, beispielsweise Mieteinnahmen, laufende Kosten und öffentliche Abgaben.

Besitzübergang: Der Käufer erhält die tatsächliche Sachherrschaft über die Immobilie, beispielsweise durch die Schlüsselübergabe.

Eigentumsübergang: Der Käufer wird erst mit seiner Eintragung im Grundbuch rechtlicher Eigentümer der Immobilie.

In den meisten Kaufverträgen erfolgen der wirtschaftliche Übergang, der Nutzen- und Lastenübergang sowie der Besitzübergang am selben Tag. Der Eigentumsübergang erfolgt meist erst einige Wochen oder Monate später.

Praxisbeispiel

Ein Mehrfamilienhaus wird verkauft. Nach der vollständigen Kaufpreiszahlung tritt der wirtschaftliche Übergang ein. Ab diesem Tag erhält der Käufer die Mieteinnahmen und übernimmt die laufenden Kosten sowie die Grundsteuer. Rechtlicher Eigentümer wird er jedoch erst mit der späteren Eintragung im Grundbuch.

Fazit

Der wirtschaftliche Übergang bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem der Käufer die wirtschaftlichen Rechte und Pflichten einer Immobilie übernimmt. Er erfolgt meist nach der Kaufpreiszahlung und fällt in der Regel mit dem Nutzen- und Lastenübergang zusammen. Vom wirtschaftlichen Übergang zu unterscheiden sind der Besitzübergang sowie der Eigentumsübergang, der erst mit der Eintragung im Grundbuch wirksam wird.