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Wohnungseigentum (WEG)

Was ist Wohnungseigentum (WEG)?

Wohnungseigentum bezeichnet das Eigentum an einer einzelnen Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses oder einer Wohnanlage. Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung erwirbt der Käufer nicht nur das Sondereigentum an seiner Wohnung, sondern gleichzeitig auch einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.

Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

Was gehört zum Wohnungseigentum?

Zum Wohnungseigentum gehören:

  • das Sondereigentum an der eigenen Wohnung,
  • der Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum,
  • gegebenenfalls Sondernutzungsrechte, beispielsweise an einem Garten, einem Stellplatz oder einer Terrasse.

Welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Welche Bedeutung hat das Wohnungseigentum?

Wer eine Eigentumswohnung besitzt, kann über sein Sondereigentum grundsätzlich frei verfügen, es verkaufen oder vermieten.

Gleichzeitig ist jeder Wohnungseigentümer Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft. Gemeinsam entscheiden die Eigentümer über die Verwaltung, Instandhaltung und Modernisierung des Gemeinschaftseigentums sowie über die Verwendung der Instandhaltungsrücklage.

Unterschied zwischen Wohnungseigentum und Sondereigentum

Diese Begriffe werden häufig verwechselt, unterscheiden sich jedoch deutlich:

Wohnungseigentum: Das gesamte Eigentum an einer Eigentumswohnung. Es besteht aus dem Sondereigentum an der Wohnung und dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.

**Sondereigentum: **Der Teil des Wohnungseigentums, der ausschließlich dem einzelnen Eigentümer gehört, beispielsweise die Wohnräume der eigenen Wohnung.

Das Sondereigentum ist also ein Bestandteil des Wohnungseigentums.

Praxisbeispiel

Eine Käuferin erwirbt eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Sie ist Eigentümerin ihrer Wohnung und besitzt gleichzeitig einen Miteigentumsanteil am Treppenhaus, am Dach, an der Fassade und am Grundstück. Über größere Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum entscheidet sie gemeinsam mit den anderen Wohnungseigentümern in der Eigentümerversammlung.

Fazit

Wohnungseigentum umfasst das Sondereigentum an einer Wohnung sowie den dazugehörigen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird der Käufer automatisch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft und beteiligt sich an den Entscheidungen und Kosten rund um die gemeinschaftlich genutzten Bereiche der Wohnanlage.